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Export

Sie möchten ein Auto exportieren?

Unsere jahrelange Erfahrung garantiert Ihnen eine schnelle Abwicklung!

Sämtliche Formalitäten und Exportkennzeichen (bis zu 30 Tagen Gültigkeit) werden durch unser erfahrenes Team für Sie erledigt.

Außerhalb der EU

Verkauf zum Nettopreis an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU:

Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich. Sie erhalten hierzu von uns eine vorgefertigte Ausfuhrerklärung.

Die Mehrwertsteuer wird als Kaution bei uns hinterlegt.

Sobald Sie mit dem Fahrzeug die EU verlassen haben, erhalten Sie einen Zollstempel auf Ihrer Ausfuhrerklärung. Dieses Dokument senden Sie uns als Orginal (zusammen mit Ihrer Bankverbindung) zurück oder reichen es uns persönlich ein. Danach zahlen wir umgehend die Mehrwertsteuer-Kaution an Sie zurück.

Innerhalb der EU

Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU:

Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands (Fahrzeugpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer).

Verkauf zum Nettopreis an Gewerbetreibende innerhalb der EU:

Der Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbetreibende innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich.

Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen. Um diese einzuholen, benötigen wir folgende Papiere:

  • die Anschrift Ihrer Firma (wie gemeldet)
  • den Nachweis über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
  • Ihre Eintragung ins Handelsregister oder Ihre Gewerbeanmeldung
  • den Personalausweis des Geschäftsführers / Inhabers